Mandanteninformation August 2023

Mandanten-Monatsinformation für August mit folgenden Themen:

  • Erhaltene Corona-Hilfen unterliegen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung
  • Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig
  • Ermittlung der AfA auf Basis von Wertgutachten mit Berechnung der Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
  • Schiffsbeteiligung: Abzugsfähigkeit des Verlusts von stillen Einlagen bei Gewinnermittlung nach der Tonnage
  • Aufwendungen für "Essen auf Rädern" keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Arbeitgeberveranlassung bei unentgeltlichem Kantinenessen für Leiharbeitnehmer
  • Nach Tod des Erblassers umfangreiche Renovierung des Familienheims - Zu eigenen Wohnzwecken bestimmt?
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags
  • Regelung zu den nicht steuerbaren Aufmerksamkeiten angepasst
  • Wegzugsbesteuerung
  • Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben - Lohnsteuerpauschalierung nicht möglich

Zurück