Mandanteninformation März 2025

Mandanten-Monatsinformation für den Monat März mit folgenden Themen:

  • Rückwirkende Anwendung der mit dem CoronaSteuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
  • 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
  • Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
  • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
  • Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
  • Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
  • Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
  • Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
  • Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
  • Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
  • Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt

Zurück