Mandanteninformation März 2025
Mandanten-Monatsinformation für den Monat März mit folgenden Themen:
- Rückwirkende Anwendung der mit dem CoronaSteuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
- 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
- Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
- Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
- Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
- Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
- Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
- Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
- Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt