Rechnungsstellung ab 1.12.2024 mit E-Rechnungen

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls zur Pflicht, jedoch mit Übergangsregelungen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Mandantenrundschreiben im Download

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