News-Archiv - 2025

Mandanteninformation Juni 2025

Monatsinformation für Juni 2025 mit folgenden Themen:

  • Berufliche Fahrtkosten: Behandlung einer Leasingsonderzahlung
  • Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person
  • Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
  • Ablösung eines Zinsswaps
  • Kein Werbungskostenabzug für private Umzugskosten trotz Homeoffice-Zwang
  • Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren
  • Absetzbarkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsverkäufen - kein Abzug
  • Provisionen in Form der Kryptowährung Ether zulässig
  • Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst
  • Unzulässige Zweitwohnungsteuer bei Nest- oder Wechselmodell
  • Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung geht online

Erreichbarkeit - geänderte Büro- und Telefonzeiten ab Juni 2025

Um Ihnen wie gewohnt eine frist- und ordnungsgemäße Bearbeitung all Ihrer steuerlichen Belange zu gewährleisten, führen wir ab Juni 2025 Büro- und Telefonzeiten ein.

Warum?

Das schafft uns den organisatorischen Rahmen für störungsfreie Zeiten, in denen wir konzentriert Ihre Buchhaltungen, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen ect. bearbeiten können.
Selbstverständlich stehen meine Mitarbeiterinnen und ich auch weiterhin für individuelle Terminvereinbarungen zu Verfügung.

Telefonisch

Ab dem 01.06.2025 erreichen Sie unser Sekretariat telefonisch zu folgenden Zeiten:

  • Täglich 9:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstags und Donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr

In dringenden Fällen senden Sie eine E-Mail an: sekretariat@steuerkanzlei-riedel.de

Meine Mitarbeiterinnen sind unter den bekannten Durchwahlen wie gewohnt für Sie erreichbar.

Unser Büro

Während den folgenden Öffnungszeiten sind wir persönlich für Sie erreichbar:

Wochentag Vormittags Nachmittags
Mo 9:00 - 12:00 13:00 - 16:30
Di 9:00 - 12:00 13:00 - 16:30
Mi 9:00 - 12:00 geschlossen
Do 9:00 - 12:00 13:00 - 16:30
Fr 9:00 - 12:00 geschlossen

 

Individuelle Termine sind selbstverständlich weiterhin nach Vereinbarung möglich.

Freundliche Grüße
Jana Riedel und Team

Mandantenrundschreiben zur Kassenmeldepflicht - Frist einhalten

Sehr geehrte Mandanten,

heute möchte ich Sie über eine wichtige steuerliche Verpflichtung informieren, die viele Unternehmen betrifft: die elektronische Meldepflicht für elektronische Einzelaufzeichnungssysteme.
Bitte lesen Sie unser Mandantenrundschreiben aufmerksam durch, es ist alles ausführlich erläutert.

Sollten Ihnen nicht alle erforderlichen Kassendaten vorliegen, nutzen Sie gern die "Musteranfrage Kassenhersteller" (zum Downloaden) und holen Sie sich alle notwendigen Informationen direkt vom Hersteller. Mit der "Ausfüllanleitung" (zum Downloaden) können Sie Schritt-für-Schritt den Prozess nachvollziehen und Ihre Kassen selbst anmelden. Wünschen Sie unsere Unterstützung, senden Sie uns bitte die unterzeichnete "Auftrags- und Honorarvereinbarung" (zum Downloaden) sowie die vollständig ausgefüllte "Checkliste für die Kassenmeldung" (zum Downloaden) zurück. Beachten Sie bitte, dass Sie die Angaben je Standort und je System vollständig erfassen, anderenfalls ist die Meldung nicht möglich.

Zur Einhaltung der Frist (31.07.2025) muss mir Ihr Auftrag einschließlich aller erforderlichen Angaben bis spätestens 10.07.2025 vorliegen.

Dazu auch ein Video auf Youtube von ca 20 Minuten (Kassenmeldung in ELSTER , jetzt elektronisches Aufzeichnungssystem beim Finanzamt anmelden § 146a AO)

Freundliche Grüße
Jana Riedel
Steuerberaterin

Mandanteninformation Mai 2025

Steuer-Monatsinformation für Mai 2025 mit folgenden Themen:

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag
  • Neues Gutachten zur "doppelten Besteuerung" von Renten
  • Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Doppelbesteuerung von Leibrenten - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
  • Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024
  • PV-Anlage: Lieferung von Mieterstrom stellt eine selbstständige Hauptleistung dar
  • Wirtschaftliches Eigentum von Sicherungsaktien
  • Grunderwerbsteuerpflicht von "nachträglichen Sonderwünschen" beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude
  • Bekanntgabe des Basiszinses 2025 zur Berechnung der Vorabpauschale
  • Pauschalbesteuerung bei Erträgen aus ausländischen thesaurierenden "schwarzen" Fonds
  • Koalitionsvertrag liegt vor

Mandanteninformation April 2025

Steuer-Monatsinformation für den April 2025 mit folgenden Themen:

  • Erstattung der Einkommensteuer für einen Verdienstausfallschaden muss versteuert werden
  • Steuerfreiheit von sog. Altersteilzeit-Aufstockungsbeträgen
  • Objektive Feststellungslast für den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung
  • Vorzeitige Auflösung eines Zinsswaps: Zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten bei Vermietungseinkünften
  • Bildung von Rückstellungen für übernommene Pensionsansprüche für einen neu angestellten Arbeitnehmer
  • Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerfreien Photovoltaikanlage als Betriebsausgabe
  • E-Rezept: Nachweispflicht für das steuerliche Absetzen von Krankheitskosten
  • Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen
  • Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
  • Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei "Out of Home"- Werbung

Mandanteninformation März 2025

Mandanten-Monatsinformation für den Monat März mit folgenden Themen:

  • Rückwirkende Anwendung der mit dem CoronaSteuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
  • 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
  • Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
  • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
  • Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
  • Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
  • Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
  • Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
  • Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
  • Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
  • Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt

Mandanteninformation Februar 2025

Mandanten-Monatsinformation für Februar 2025 mit folgenden Themen:

  • Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen
  • Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 01.01.2025
  • Achtung bei antragsgebundenem Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)
  • Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung von hochpreisigen Fahrzeugen bei einem selbstständigen Sachverständigen
  • Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer - Verdeckte Gewinnausschüttung
  • Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
  • Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung - Prozesszinsen als steuerbare und steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
  • Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr - Bruttolohnerhöhung aber unschädlich
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
  • Pflegeversicherung: Höhere Beitragssätze ab 01.01.2025
  • Solidaritätszuschlag: Freigrenzen steigen ab 2025

Mandanteninformation Januar 2025

Themen im Januar 2025:

  • Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
  • Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung
  • Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
  • Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
  • Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
  • Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
  • Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
  • Steuerfortentwicklungsgesetz

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