Aktuelle Informationen
Folgende Auflistung enthält die monatlichen Informationen zu steuerlichen Neuerungen oder Änderungen. Außerdem enthalten Sie auch andere News aus unserer Kanzlei.
Mandanteninformation April 2025
Steuer-Monatsinformation für den April 2025 mit folgenden Themen:
- Erstattung der Einkommensteuer für einen Verdienstausfallschaden muss versteuert werden
- Steuerfreiheit von sog. Altersteilzeit-Aufstockungsbeträgen
- Objektive Feststellungslast für den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung
- Vorzeitige Auflösung eines Zinsswaps: Zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten bei Vermietungseinkünften
- Bildung von Rückstellungen für übernommene Pensionsansprüche für einen neu angestellten Arbeitnehmer
- Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerfreien Photovoltaikanlage als Betriebsausgabe
- E-Rezept: Nachweispflicht für das steuerliche Absetzen von Krankheitskosten
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen
- Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
- Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei "Out of Home"- Werbung
Mandanteninformation März 2025
Mandanten-Monatsinformation für den Monat März mit folgenden Themen:
- Rückwirkende Anwendung der mit dem CoronaSteuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
- 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
- Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
- Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
- Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
- Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht
- Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
- Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
- Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt
Mandanteninformation Februar 2025
Mandanten-Monatsinformation für Februar 2025 mit folgenden Themen:
- Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen
- Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 01.01.2025
- Achtung bei antragsgebundenem Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)
- Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung von hochpreisigen Fahrzeugen bei einem selbstständigen Sachverständigen
- Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer - Verdeckte Gewinnausschüttung
- Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
- Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung - Prozesszinsen als steuerbare und steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Keine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr - Bruttolohnerhöhung aber unschädlich
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
- Pflegeversicherung: Höhere Beitragssätze ab 01.01.2025
- Solidaritätszuschlag: Freigrenzen steigen ab 2025
Mandanteninformation Januar 2025
Themen im Januar 2025:
- Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
- Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung
- Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
- Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
- Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
- Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
- Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
- Steuerfortentwicklungsgesetz
Rechnungsstellung ab 1.12.2024 mit E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls zur Pflicht, jedoch mit Übergangsregelungen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Mandantenrundschreiben im Download